Wir, das Fanprojekt Wehen Wiesbaden, üben mit dieser Stellungnahme Kritik an der Vorgehensweise der Polizei gegen eine Fanfotografin aus der Fanszene des SV Wehen Wiesbaden.
Am Sonntag beim Auswärtsspiel des SV Wehen Wiesbaden bei der SV Elversberg ereignete sich zu Beginn des Spiels folgendes Szenario: Die Fanfotografin aus der Fanszene des SV Wehen befand sich, wie im Vorfeld abgesprochen in Begleitung von Fanbetreuung und Sicherheitspersonal im Innenraum des Stadions, um Bilder der angemeldeten Choreo, sowie dem Gästefanblock zu machen. Als es im Zuge der Choreo zum Einsatz von Rauchtöpfen kam, kommunizierte das Sicherheitspersonal an die Fotografin, dass das Ablichten von Pyrotechnik verboten sei. Hierbei kommt die Frage auf, nach welcher festgehaltenen Regel dieses Verbot existiert und im Besonderen, weshalb dies nicht in dem stattgefundenen Vorgespräch an die Fotografin entsprechend herangetragen wurde.
Die am Spieltag eingesetzten Kräfte der Polizei forderten daraufhin Einsicht in möglich entstandene Aufnahmen. Dies wurde von der Fotografin entsprechend verweigert. Die anwesenden Polizist*innen rechtfertigten ihre Maßnahme damit, die gemachten Bilder als Beweismittel zu beschlagnahmen, um die mit dem Anzünden der Rauchtöpfe in Verbindung stehenden Personen, zu identifizieren.
Auch diese Forderung ist schlichtweg widersinnig. Es stellt sich hierbei die Frage, was genau für die Beamten auf möglich entstandenen Bildern zu erkennen sei. Eine kurze Erläuterung, dass die Aufnahmen mit einer handelsüblichen Kamera aus mehr als 50 Metern Entfernung und zudem aus einer Perspektive gemacht wurden, aus der die Aufnahmen von keinem Nutzen sein können -sowohl die Zaunfahne, als auch Elemente der Choreo versperrten eindeutig den Einblick auf den möglichen Ort des Abbrennens der Pyrotechnik-, wirft weitere Fragen auf, was der Anlass für die Maßnahme gewesen sein kann.
Im Zuge der verweigerten Einsicht in die Bilder, kam es dann zur bereits zuvor angekündigten polizeilichen Maßnahme. In der Hoffnung eine Speicherkarte der Kamera am Körper/Kleidung der Person sicherzustellen, wurde die Fotografin von Kopf bis Fuß durchsucht. Bei dieser Maßnahme ereigneten sich mehrere inakzeptable Grenzüberschreitungen:
- Die Durchsuchung fand nicht in einem dafür geeigneten Schutzraum statt, sondern wurde zwischen zwei Containern und hinter einem Bauzaun im Freien durchgeführt. Festhaltend schützt dieser Platz nicht vor Einsicht durch Dritte.
- Die Fotografin wurde bis auf die Unterwäsche durchsucht. Zur Sicherstellung von Beweismitteln, die wie eingehend aufgrund der Perspektive ohnehin von keinem Nutzen gewesen sein können, steht dies in keinem Verhältnis.
- Es stand in unmittelbarer Nähe der sehr intimen Kontrolle ein männlicher Polizist, während die weibliche Kollegin die Kontrolle durchführte.
Damit eine staatliche Maßnahme, die in Grundrechte eines oder einer Einzelnen eingreift, als verhältnismäßig gilt, muss sie einen legitimen Zweck verfolgen. Außerdem muss sie geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, ist folglich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.
In Anbetracht der Tatsache, dass zu erwarten gewesen ist, dass die Bilder zur Ermittlung nicht geeignet sind, war die Maßnahme weder erforderlich, noch in ihrer Intensität angemessen.
Die Art und Weise wie mit der Fanfotografin umgegangen wurde, ist für uns als Fanprojekt und Interessensvertreter der Fans unseres Bezugsvereins inakzeptabel.